Immobilienrecht
Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie (bebautes, unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung) kommen unterschiedliche rechtliche Fragen auf Sie zu. Seit mehr als 20 Jahren begleiten wir Mandanten bei der Vertragsgestaltung und -überprüfung, um rechtliche Nachteilen zu vermeiden. Darüber hinaus klären wir alle Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages.
Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Der Grundstückskaufvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. In der Regel werden dabei standardisierte Verträge verwendet. Dieses birgt die Gefahr, dass wichtige Fragen zur Haftung, zum Übergang der öffentlichen Lasten oder zur Übernahme von im Grundbuch eingetragener Rechte Dritter formularmäßig abgearbeitet werden und viele Fragen offen bleiben. Abgesehen davon sind die Regelungen eines Kaufvertrages für den juristischen Laien bereits aufgrund der Fachbegriffe schwer verständlich. Die beurkundenden Notare haben eine neutrale Funktion. Sie sind nicht Berater oder Vertreter einer Partei.
Durch eine anwaltliche Prüfung des Vertrages können Problemfelder erörtert und gegebenenfalls nach Ihren persönlichen Vorstellungen korrigiert werden. Ein Risiko stellt sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer die Haftung für Mängel dar. Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen zu den Kosten für öffentliche Erschließungsmaßnahmen und Straßenausbau.
Besonderheiten beim Erwerb von Wohnungseigentum
Beim Erwerb von Wohnungseigentum treten Besonderheiten wegen des gemeinschaftlichen Eigentums hinzu. Es gelten die teilweise komplizierten Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Erwerber einer Eigentumswohnung wird zwar deren alleiniger Eigentümer und kann mit ihr grundsätzlich nach Belieben verfahren. Allerdings unterliegt der Wohnungseigentümer besonderen Regeln und muss sich in vielerlei Fragen mit den anderen Wohnungseigentümern abstimmen. Schwierig kann im Einzelfall die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sein. Daher sollten vor dem Erwerb auch die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung sowie bisherige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft geprüft werden. Daraus können sich insbesondere Einschränkungen für die Verwendung der Wohnung ergeben, beispielsweise wenn diese gewerblich oder zur kurzzeitigen Vermietung genutzt werden soll.
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Einen zumindest finanziellen Faktor bildet bei jedem Immobilienkauf auch die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland der Höhe nach unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Zu klären ist die korrekte Bemessungsgrundlage. Wird beispielsweise ein unbebautes Grundstück im Zusammenhang mit einem Bauträgervertrag erworben, ist der Wert des fertig bebauten Grundstücks maßgeblich.