Fachanwältin für Erbrecht in Berlin
Herzlich Willkommen!
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bilden seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin in Berlin.
Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse bei der Abwicklung von Erbfällen und bei der Beratung zur Testamentsgestaltung bin ich befugt die Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht zu führen.
Ich berate und vertrete Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer oder auch Testamentsvollstrecker insbesondere zu folgenden Themen:
Nach einem Todesfall
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Feststellung der Vermögenssituation,
- Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung,
- Durchsetzung von Erbansprüchen (Auskunfts- und Herausgabeklagen),
- Abwicklung von komplizierten Nachlässen,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
- Fragen der Testamentsvollstreckung,
- Erbschaftsteuerrecht
Vermögensvorsorge und Nachfolgeplanung
- die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten oder durch ein Testament
- die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkungen),
- Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
- Übertragung von Immobilien und Grundeigentum
Testamentsvollstreckung
Stetige und umfangreiche Fortbildung erlaubt es mir auch, das Amt des Testamentsvollstreckers qualifiziert auszuüben und juristische Laien, die als Testamentsvollstrecker Verantwortung übernommen haben, in allen Fragen der Testamentsvollstreckung zu beraten.
Persönliche Beratung
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf.
Dr. Christina Unterberger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht