Erbrecht
Im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmer.
Zu unserer Tätigkeit im Bereich Vermögensvorsorge gehört insbesondere
- die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Unternehmensnachfolgeplanung,
- die Beratung bei Regelungen zur lebzeitigen Vermögensübertragung, wie zum Beispiel Schenkungsverträgen,
- Erstellung von Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
Durch frühzeitige und fachkundige Beratung bei der Gestaltung einer Ihren persönlichen Wünschen entsprechenden testamentarischen Verfügung können Sie die Angehörigen vor den Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge bewahren und sowohl Ihr Vermögen als auch den Familienfrieden nachhaltig sichern. Wenn Sie sich mit dem Gedanken rechtzeitiger privater und/oder unternehmerischer Vermögensvorsorge befassen, analysieren wir die Vermögensstruktur, definieren mit Ihnen die Ziele und entwickeln das passende Lösungsmodell.
Nach einem Todesfall beraten und vertreten wir Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer insbesondere in folgenden Bereichen:
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, d.h. Feststellung der Vermögenssituation,
- Klärung und Vermeidung der Erbenhaftung,
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Wertermittlungs- und Pflichtteilsansprüchen,
- Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Verhandlungen mit Vermögensverwaltern und Testamentsvollstreckern,
- Erbschaftsteuerrecht
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung, wie z.B. bei der Klärung von Vertrags- und Versicherungsverträgen oder der Verwertung von Vermögensgegenständen behilflich.
Die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten erfolgt im gesamten Bundesgebiet.