Erbrecht

Im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmer.

Zu unserer Tätigkeit im Bereich Vermögensvorsorge gehört insbesondere

Durch frühzeitige und fachkundige Beratung bei der Gestaltung einer Ihren persönlichen Wünschen entsprechenden testamentarischen Verfügung können Sie die Angehörigen vor den Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge bewahren und sowohl Ihr Vermögen als auch den Familienfrieden nachhaltig sichern. Wenn Sie sich mit dem Gedanken rechtzeitiger privater und/oder unternehmerischer Vermögensvorsorge befassen, analysieren wir die Vermögensstruktur, definieren mit Ihnen die Ziele und entwickeln das passende Lösungsmodell.

Nach einem Todesfall beraten und vertreten wir Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer insbesondere in folgenden Bereichen:

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung, wie z.B. bei der Klärung von Vertrags- und Versicherungsverträgen oder der Verwertung von Vermögensgegenständen behilflich.

Die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten erfolgt im gesamten Bundesgebiet.