Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger

Dr. jur. Christina Unterberger wurde 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. Nach zweijähriger Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät ist sie seit 1996 in eigener Kanzlei in Berlin tätig.

Seit diesem Zeitpunkt berät Rechtsanwältin Dr. Unterberger bundesweit Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in den Schwerpunkten Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwältin Dr. Unterberger ist aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Qualifikation berechtigt, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwältin für Erbrecht zu führen. Aufgrund umfangreicher und regelmäßiger Fortbildung verfügt sie über die jährliche Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.

Die Redaktion der Zeitschrift Focus zählt Rechtsanwältin Dr. Unterberger aufgrund aktueller Erhebungen seit Jahren immer wieder zu Deutschlands Top-Privatanwälten im Erbrecht (Focus-Anwaltsliste 2013, 2014 und 2015).

Frau Dr. Unterberger wurde im Jahre 2015 als ehrenamtliche Richterin des Anwaltsgerichts Berlin ernannt.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Referendarausbildung und 2. jur. Staatsexamen in Bayern
  • Promotion zum Dr. jur. an der Universität Regensburg
    (Dissertation im Insolvenzrecht)
  • Master of European and International Business Law (M.B.L.)
    an der Universität St. Gallen/Schweiz
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Testamentsvollstreckerlehrgang (DVEV)

Mitgliedschaften