Honorar

Das Honorar richtet sich nach der Art des Mandates.

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich generell nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

In außergerichtlichen Angelegenheiten schließen wir mit Ihnen je nach Fallgestaltung eine individuelle Honorarvereinbarung auf der Basis eines Stunden- oder Pauschalhonorars.

Für eine erste Beratung werden maximal 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist unverbindlich und kostenlos.

Transparenz der Gebühren ist uns ein Anliegen. Selbstverständlich beraten wir Sie jeweils vorab zu den anfallenden Kosten unsererTätigkeit.