Nach dem Todesfall

sehen Sie sich als Erbe mitunter einer unüberschaubaren Fülle von Aufgaben gegenüber, bei deren Bewältigung wir Ihnen als kompetenter Partner gern zur Seite stehen. Wurden Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, sind möglicherweise Pflichtteilsansprüche zu prüfen.

Nachfolgend eine kleine Auswahl von Fragen, die Sie sich möglicherweise nach einem Todesfall stellen.:

  • Benötige ich als Erbe in jedem Fall einen Erbschein?
  • Sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden und welche Fristen sind zu beachten?
  • Welche Auskunfts- und Herausgabeansprüche stehen mir als Erbe zu?
  • In welchem Umfang hafte ich als Erbe für Schulden des Erblassers?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich in der Erbengemeinschaft?
  • Bin ich pflichtteilsberechtigt und welche Rechte auf Auskunft und Erfüllung habe ich?
  • Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung machen und  Erbschaft- oder Schenkungsteuer abführen?

Die langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Erbrecht ermöglicht fundierte Beratung und eine zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen. Dabei versuchen wir in jeder Situation, einen unter Umständen kostenintensiven und langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Sollte dies jedoch unumgänglich sein, können Sie sich auf eine konsequente gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition verlassen.

Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten gerne etwas genauer zu dem einen oder anderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht.